Die Kommunen in Deutschland werden ab 2015 jedes Jahr um eine Milliarde Euro vom Bund entlastet. Mit dieser Maßnahme löst die Große Koalition ihre Zusage ein, die Kommunen bei der Finanzierung der Kosten für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Für Rheinland-Pfalz bedeutet dies eine Entlastung um 36 Millionen Euro jährlich.

„Die Kommunalfreundlichkeit der CDU-geführten Bundesregierung wird hier erneut konkret greifbar“, so der Trierer CDU-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion Bernhard Kaster MdB. „Jetzt gilt es sicherzustellen, dass die Mittel ihre vorgesehenen Empfänger auch erreichen und die Mainzer Landesregierung keine Gelder einbehält“, betont Kaster.
 
„Nur wenn es den Kommunen gut geht, geht es auch dem Land gut“, so das Credo des Trierer Bundestagsabgeordneten Bernhard Kaster. „Die jetzt auf den Weg gebrachte Entlastung zeigt, dass der Bundesregierung die Kommunen am Herzen liegen. Nun muss die Mainzer Landesregierung sicherstellen, dass die Mittel auch eins zu eins weitergereicht werden.

Einer möglichen Zweckentfremdung der Mittel zur Sanierung des rheinland-pfälzischen Landeshaushaltes gilt es von Anfang an entgegenzutreten“, führt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag weiter aus.
 
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD klar zur Verantwortung des Bundes gegenüber den Kommunen bekannt. So wurde unter anderem vereinbart, dass Städte und Gemeinden bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung um fünf Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden sollen.Bis das dafür erforderliche Bundesteilhabegesetz verabschiedet worden ist, sollen die Kommunen ab 2015 um eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet werden.

Dieser Bundeszuschuss an die Kommunen wird so verteilt, dass 500 Millionen Euro über einen höheren Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) finanziert wird. Die anderen 500 Millionen Euro werden über eine stärkere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer weitergeleitet. Damit soll sichergestellt werden, dass diejenigen Kommunen, die aufgrund hoher Sozialausgaben am dringendsten finanzielle Unterstützung benötigen, diese auch in den Jahren 2015 bis 2017 bekommen.

Gleichzeitig werden Kommunen, denen es finanziell besser geht, nicht ausgenommen. „Dieser faire Kompromiss hilft allen Beteiligten. Die frühzeitige Regelung schafft zudem die dringend benötigte Planungsgrundlage für die Kommunen“, merkt Kaster erfreut an.
 
(Nr. 085/2014 - 05.06.2014)