Auf Grund der schwierigen Ausgangslage zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 musste die Ratssitzung vom 05.11.2014 auf den 12.11.2014 verlegt werden. Dort wird die Verabschiedung des Haushaltes der Stadt Overath für das Jahr 2015 begonnen.

In der Regel bringt der Bürgermeister den ausgearbeiteten Haushaltsentwurf seiner Verwaltung in den Rat ein. Dieser Entwurf ist Grundlage der Haushaltsberatungen der Ratsmitglieder. Nach Einbringung wirbt der Bürgermeister bei den Mitgliedern des Rates um die notwendige Mehrheit für seinen Haushaltsentwurf.

Wie wir letzte Woche bereits ausgeführt haben, stehen sehr schwere Entscheidungen auf Grund des zusätzlichen Minus von ca. 2.000.000€ an. Das Haushaltssicherungskonzept, welches der Stadt in den letzten Jahren einen begrenzten Spielraum lieferte, steht nun vor dem Aus. Der Haushaltsausgleich im Jahr 2022 ist nicht mehr möglich (keine Neuverschuldung zur Deckung eines Defizites, alle Einnahmen decken alle Ausgaben) und es droht die Überschuldung (vergleichbar eine Insolvenz) vermutlich 2017.

Dieses Minus von 2 Millionen € setzt sich zusammen aus fehlenden Schlüsselzuweisungen des Landes NRW, erhöhten Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern sowie gestiegenen Personalkosten auf Grund der berechtigten Tariferhöhungen für die Beschäftigten der Stadtverwaltung. Die Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer des Vorjahres konnten wegen vergangener Mehrausgaben z.B. bei der Jugendhilfe (700.000€) nicht zurückgelegt werden, um die ausbleibenden Schlüsselzuweisungen auszugleichen. Wegen des nun auszugleichenden Minus von knapp 8.000.000€ für 2015 werden massive Sparmaßnahmen und Einnahmeerhöhungen zu diskutieren sein.

Klar ist aber jetzt schon, dass eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger Overaths, und damit auch für die Ratsmitglieder, die alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt sind, durch Serviceeinsparungen und Steuererhöhungen unabweisbar sein wird. Nach Einbringung des Haushaltsentwurfes und Abschluss der Beratungen wird der Rat mit dem Bürgermeister über die konkrete Ausgestaltung des Haushaltes entscheiden. Ist der Haushalt verabschiedet wird dieser der Aufsichtsbehörde der Stadt Overath vorgelegt und geprüft. Ist der Haushalt tragfähig, erteilt die Aufsichtsbehörde (Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises) die Genehmigung. Bis dahin gilt weiterhin die Haushaltssperre der Kämmerin.

Als CDU Overath setzen wir uns zusammen mit dem Städte- und Gemeindebund dafür ein, dass die unzureichende Finanzierung der Gemeinden grundsätzlich geändert wird.

Alexander Willms
Pressesprecher CDU Overath