Wir setzen diese Woche das Thema Haushalt 2015 fort und beschäftigen uns heute mit den Schlüsselzuweisungen des Landes NRW an die Stadt Overath. Schlüsselzuweisungen sind zweckfreie Zuweisungen zur allgemeinen Finanzierung der Aufgaben des Verwaltungshaushaltes einer Gemeinde, die vom Land NRW an die Gemeinden gezahlt werden.

Wir setzen diese Woche das Thema Haushalt 2015 fort und beschäftigen uns heute mit den Schlüsselzuweisungen des Landes NRW an die Stadt Overath. Schlüsselzuweisungen sind zweckfreie Zuweisungen zur allgemeinen Finanzierung der Aufgaben des Verwaltungshaushaltes einer Gemeinde, die vom Land NRW an die Gemeinden gezahlt werden. Die genaue Berechnung, das heißt wie viel bekommt eine Gemeinde, regelt das sogenannte Gemeindefinanzierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GFG). Dieses Gesetz wird für jedes Jahr neu festgelegt.

Seit 2010 kann beobachtet werden, dass es eine deutliche Begünstigung der kreisfreien Städte zu Lasten der Flächenkreise umgesetzt wird. Allgemein wird zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen der fiktive Bedarf einer Gemeinde zur sogenannten normierten Einnahmekraft in Verhältnis gesetzt. In den fiktiven Bedarf laufen die Einwohneranzahl (im Verhältnis zur Gemeindegröße), ein Demografiefaktor (potentieller Einwohnerrückgang), der Schüleransatz (alle Schüler an Schulen, wo Overath Schulträger ist), der Soziallastenansatz (Belastungen Overaths durch Ausgaben im sozialen Bereich. Grundlage sind die sogenannten „SGB II – Bedarfsgemeinschaften“ im Stadtgebiet), der Zentralitätsansatz (Darstellung der zentralen Versorgungsfunktion Overaths, Grundlage ist die Zahl der sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter im Gemeindegebiet) und der Flächenansatz (Verhältnis von Gemeindegebiet zur Einwohneranzahl). Anhand dieser Faktoren wird ein fiktiver Bedarf der Stadt Overath errechnet. Diesem Bedarf wird nun die normierte Einnahmekraft Overaths gegenübergestellt. Diese Einnahmekraft  stellt im Falle Overaths die Steuerkraft dar. Diese wird in einer Vergleichsrechnung über einen Referenzzeitraum ermittelt. Hierzu werden die Anteile an der Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer und der an Land und Bund abgeführten Gewerbesteuer ermittelt. Diesem Wert wird dann das sogenannte Ist-Aufkommen der Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer) im Vergleich zu landesweit einheitlichen fiktiven Hebesätzen gegenübergestellt. Nimmt die Stadt Overath bsp. mehr Gewerbesteuern über höhere Hebesätze ein, hat das keine Auswirkung auf die Schlüsselzuweisung.

Nimmt Overath aber z.B. mehr Gewerbesteuern ein, weil konjunkturbedingt mehr Gewinn der Gewerbetreibenden mit dem unveränderten Vorjahressteuersatz besteuert wird, wird dieser Betrag im nächsten Referenzzeitraum bei den Schlüsselzuweisungen abgezogen. Daher sollten solche Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer zur Deckung des Defizits bei den nächsten Schlüsselzuweisungen zurückgelegt werden. In Overath wurden diese Mehreinnahmen aber durch unabweisbare Mehrausgaben insbesondere bei der Jugendhilfe verbraucht. U.a. wegen der guten Gewerbesteuereinnahmen fallen deshalb die nächsten Schüsselzuweisungen für Overath geringer aus.

Alexander Willms
Pressesprecher CDU Overath