Der Aussage der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin, die Landesregierung sei mit ihrer Frauenförderungspolitik vorbildlich, widerspricht die Landesvorsitzende der Frauen Union Rheinland-Pfalz, Birgit Collin-Langen MdEP. Denn gerade in den Landesgesellschaften, für deren Besetzung die Landesregierung mitverantwortlich ist, sieht es düster mit dem Frauenanteil aus. In Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit Landesbeteiligung sind 85,66 Prozent der Mitglieder männlich. "Wahrheitsleere Floskeln der Ministerpräsidentin sind noch lange keine Fakten", so Collin-Langen:
 
„Offensichtlich kennt Frau Dreyer die Zahlen im eigenen Land nicht. Nicht die Anzahl der Ministerinnen in einem Kabinett macht die Stärke von Frauenförderung aus, sondern der Blick ins Eingemachte. Die landeseigene Frauenquote bei Landesgesellschaften liegt gerade mal bei 21,63 Prozent. Wenn die Ministerpräsidentin Frauen auf dem Weg nach oben wirklich unterstützen würde, stünde dort eine höhere Zahl! Peinlich wird es, wenn Rot-Grün die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote von 40 Prozent in der privaten Wirtschaft fordert, und diese Forderung selbst nicht einmal annähernd einhält.
 
Vielleicht spricht die Ministerpräsidentin auch mit dem grünen Regierungspartner: Für die Besetzung eines Postens im Verfassungsgerichtshof schlagen diese nun einen Mann vor, um die bisherige Frau an dieser Stelle zu ersetzen. Früher war eine solche Entscheidung für die Grünen immer Anlass, einen solchen Vorschlag abzulehnen. Heute machen sie ihn selbst. Deshalb lieber weniger schöne Überschriften machen, wenn man diese selbst nicht erfüllen kann oder will“, so Birgit Collin-Langen.
 
Im Anhang finden Sie die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcus Klein MdL und Ellen Demuth MdL zum Frauenanteil bei Landesgesellschaften!
 
Hintergrund:
 
Im dpa-Interview am Wochenende hatte Frau Dreyer auf die Frage ‚Wird denn genug getan, um Frauen auf dem Weg nach oben zu unterstützen?‘ geantwortet: ‚Innerhalb der Landesregierung tun wir sehr viel, um Frauen zu unterstützen, auch in der mittleren Führungsebene.‘
 
(Nr. 011/2014 - 20.01.2014)