seit 2007 ist in Deutschland das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und in der Gastronomie bis auf wenige Ausnahmen verboten. Eine statistischen Auswertung in Bremen zeigt seither einen deutlichen Rückgang der Krankenhausaufnahmen wegen eines Herzinfarktes. Interessant die Beobachtung, dass davon nur Nichtraucher profitierten, bei Rauchern kam es hingegen zu einem leichten Anstieg der Herzinfarktrate. Das Nichtraucherschutzgesetz schützt somit vorwiegend Nichtraucher vor den schädlichen Folgen des Rauchens. (Abstract ESC-Kongress-München 2012)